AGB
Werter Gast,
mit dem Kauf der Spielkarte erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern und den Informationen auf unseren Internetpräsentationen zu entnehmen. Kinder unter 6 Jahren können nur mit zahlenden Erwachsenen die Minigolf-Bahnen besuchen. Die Hinweise unseres Personals zum Ende des Spielbetriebes sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
Sämtliche Räume sind mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in allen Räumen, einschließlich der Toiletten das Rauchen streng verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Die gesamte Minigolf-Schwarzlichtanlage wird videoüberwacht, mit dem Kauf der Eintrittskarte stimmt der Besucher der Aufzeichnung während des Aufenthalts zu. Für Schäden die der Besucher nachweislich während des Besuches auf der Bahn vorsätzlich verursacht, übernimmt der Besucher die volle Haftung.
Im Thekenbereich steht Ihnen ein großzügiges Angebot an Getränken sowie Süßigkeiten zum Kauf zur Verfügung. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en.
Alle Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber übernimmt für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen keine Haftung. Der Gast haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Betreibers, die durch ihn, seine Person bzw. die Teilnehmer der Gruppenveranstaltung während des Besuches verursacht werden. Der Gast hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet wird, haften der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes, die dem Betreiber zurechenbar sind. Der Gast stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Gastes – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
Kinder im Alter ab 15 Jahren dürfen die Anlage ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder im Alter bis 14 Jahre können die Anlage nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen besuchen oder eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Wird die maximale Besucherzahl überschritten, so können der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Die Benutzung von Garderobe geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Den Anweisungen des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Ordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Der Spielpreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
Im Interesse aller Gäste behalten sich der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen vor, Gästen, deren Zulassung zum Besuch der Anlage bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert, etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Geben Sie vor Verlassen der Anlage ausgeliehene Gegenstände (beispielsweise Schläger, Bälle, Spielbretter, usw.) bitte wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten. Privates Filmen und Fotografieren ist in unserer Anlage grundsätzlich erlaubt. Jedoch dürfen fremde Personen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Fotografien für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.
Datenschutzhinweise
Alle auf der Internetpräsentation und dem dort implementierten Online-Buchungssportal erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Telekommunikationsdienstgesetzes (IuTDG) behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht. Unter „persönlichen Daten” verstehen wir Informationen, mit denen sich Ihre Identität ermitteln lässt.
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Buchung, Stornierung und Zahlungsbedingungen
Telefonische Buchungen sowie Buchungen über das Online-Buchungsportal sind bis 24 Stunden vor dem Spieltermin kostenlos stornierbar.
Alle Preise verstehen sich inklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Betreiber: Videoprojekt Gießen GmbH & Co.KG, Im Heerfeld 11 in 35713 Eschenburg Eibelshausen
Stand: 01. Juli 2016